Schulische Angebote

Rundum Förderung.

In der Volksschulgemeinde Region Diessenhofen gibt es an allen Primarschulstandorten diverse (Förder-)Angebote. An der Sek werden zudem verschiedene Ergänzungsfächer angeboten. Schulische Sozialarbeit unterstützt die Kinder, Jugendlichen, Eltern und Lehrpersonen.

Die Klassenlehrkräfte, die Schulleitung oder die TherapeutInnen und Lehrpersonen informieren Sie gerne über die Rahmenbedingungen.

Ergänzungsfächer Sek.: Interessiert?

Die Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule haben die Möglichkeit, jeweils an einem Nachmittag pro Woche verschiedene Ergänzungsfächer zu wählen. Das Fächerangebot wird jährlich neu definiert und berücksichtigt verschiedenste Gebiete wie zum Beispiel Informatik, Naturwissenschaften, Lesen, Werken, Musik, Sport, Technik etc.

Integrative Förderung: Eingeholt!

Schulische Heilpädagogen SHP unterstützen Kinder mit Förderbedarf in den Bereichen Wahrnehmung, Sprache, Mathematik, Aufmerksamkeit, Lern- Arbeits- und Sozialverhalten sowie Kinder mit besonders ausgeprägten Begabungen. Im Mittelpunkt der Förderung steht das Kind mit seinen Bedürfnissen. Durch individuelle, dem einzelnen Kind angepasste Förderziele und durch eine entsprechende Organisation des Unterrichts will unsere Schule mit heilpädagogischen Fördermassnahmen diesen Bedürfnissen entsprechen. Schulische Heilpädagogen arbeiten eng mit Lehrpersonen und Eltern zusammen und stehen ihnen beratend und unterstützend zur Seite. Integrative Förderung setzt bereits im Kindergarten ein. Die frühzeitige Beobachtung und Förderung erleichtert Kindern mit Entwicklungsrückständen den Start in der Schule. Schulische Heilpädagoginnen und Heilpädagogen arbeiten innerhalb oder ausserhalb des Klassenzimmers mit einzelnen Kindern oder in Gruppen.

Psychomotorik: Bewegungsfreude.

Die Psychomotorik-Therapie befasst sich mit psychomotorischen Störungen bei Kindern. Sie dient Kindern, deren Bewegungsverhalten nicht altersgemäss entwickelt ist. Die Auffälligkeiten können im Bereich der Grob-, Fein- und/ oder Graphomotorik sowie der Wahrnehmung auftreten. Die Therapie findet einzeln oder in Kleingruppen statt.

Logopädie: Schönsprechen.

Die Logopädietherapie verbessert die Aussprache des Kindes. Daneben arbeiten die Logopädinnen und Logopäden mit den Schülerinnen und Schülern am Lesen und am Leseverständnis. Teilweise besuchen auch Kinder mit Rechtschreibproblemen die Logopädie. Die Logopädinnen und Logopäden arbeiten in Therapieräumen. Sie therapieren vorwiegend ein Kind allein.

Deutsch als Zweitsprache: Erste Fremdsprache.

Für Kinder, welche aufgrund ihrer Fremdsprachigkeit Mühe haben, dem Unterricht zu folgen, bietet die VSGDH zusätzliche Lektionen in Deutsch als Zweitsprache an. Der Unterricht erfolgt in der Regel lokal in Kleingruppen. Im 1. Kindergarten wird der Unterricht in DaZ erst im 2. Quartal aufgenommen.

Treten Kinder ohne jegliche Deutschkenntnisse in die VSGDH ein, werden sie in die Einführungsklasse für Fremdsprachige EfF in Diessenhofen aufgenommen. Die Kinder werden von Montag bis Donnerstag jeweils vormittags individuell gefördert. Die übrige Zeit nehmen sie am regulären Unterricht in ihrer Regelklasse teil. So wird eine möglichst rasche Integration angestrebt.

Nachteilsausgleich: Dein Vorteil.

Laut Behindertengleichstellungsgesetz ist Menschen, die aufgrund einer Behinderung die vorgegebenen Bildungsziele nicht erreichen können, obwohl sie dazu das Potential haben, ein Nachteilsausgleich zu gewähren. Ein Nachteilsausgleich wird dann in Betracht gezogen, wenn sonderpädagogische (z.B. schulische Heilpädagogik, Logopädie oder Psychomotorik) oder medizinische Massnahmen (z.B. Ergotherapie oder Behandlung mit Medikamenten) nicht genügen, um die Nachteile einer Behinderung hinreichend auszugleichen.

Ein Nachteilsausgleich dient dazu, Einschränkungen aufgrund von diagnostizierten Behinderungen aufzuheben oder zu verringern. In prüfungs- und promotionsrelevanten Situationen kann daher eine Anpassung der formalen Bedingungen erfolgen, z.B. Prüfungszeitpunkt, -dauer, -ort etc. Es werden keine Anpassungen an den Leistungs- und Bildungszielen vorgenommen. In den übrigen Lernsituationen werden Nachteile durch differenzierenden Unterricht ausgeglichen.

Der Nachteilsausgleich wird im Kanton Thurgau an den Volksschulen ab dem 1. August 2017 nach den Richtlinien des Kanton Thurgau umgesetzt. Die Richtlinien finden Sie sind unter diesem Link.

Begabtenförderung: Got Talent?

Lernende mit ausgeprägten Begabungen werden während der Unterrichtszeit oder in der Freizeit ausserhalb der Regelklasse gefördert. Begabungsförderung richtet sich an Lernende, die Fähigkeiten oder die Anlagen besitzen, die es ihnen ermöglichen, eine aussergewöhnliche Leistung zu erbringen. Begabungen können unterschiedliche Bereiche betreffen, zum Beispiel sprachliche oder musikalische Begabungen, Begabungen in der Mathematik, im Sport oder im räumlichen Vorstellungsvermögen. Begabte zeichnen sich im Vergleich zu anderen in der Regel durch eine grössere Leistungsfähigkeit, ein umfangreiches Wissen und eine hohe Motivation aus. Sie verfügen über besonders gute Arbeits- und Lernstrategien und vertrauen auf ihre Stärken. Eine besonders begabte Person verfügt über Fähigkeiten in einem oder mehreren Bereichen, die deutlich weiterentwickelt sind, als bei Personen der gleichen Altersgruppe. Von Hochbegabung wird dann gesprochen, wenn die Fähigkeiten einer Person in einem oder mehreren Bereichen in ausgeprägtem Masse über demjenigen der entsprechenden Altersgruppe liegen. Die Förderung findet niederschwellig durch Binnendifferenzierung und durch einen separativen Förderkurs statt. Es können Angebote anderer Institutionen genutzt werden.

Musik: Klingt doch gut.

Mit der Musikschule Untersee und Rhein arbeitet die Volksschulgemeinde Region Diessenhofen zusammen und stellt Räume für den Musikunterricht zur Verfügung. In allen Primarschulen haben die Schülerinnen und Schüler die Gelegenheit, am Blockflötenunterricht teilzunehmen. Die Volksschulgemeinde bietet Musikalische Grundkurse an allen Schulstandorten an.

Musikalische Grundkurse
Im 2. Kindergarten und in der 1. Klasse besuchen die Schülerinnen und Schüler den Musikalischen Grundkurs. Die Kinder lernen mit Instrumenten wie Xylophon, Triangel, etc., Lieder zu gestalten und zu begleiten. Die Liedauswahl wird mit Angeboten aus anderen Sprachregionen und Kulturen ergänzt. Die Kinder lernen ausserdem die verschiedenen Musikinstrumente kennen und werden von den Musiklehrkräften bei der Entscheidung für einen weiterführenden Musikunterricht in der Instrumentenwahl beraten. Klare Zielsetzungen in der Musikalischen Grundausbildung ermöglichen es den Instrumentallehrkräften, eine Brücke zu schlagen und auf Bekanntem aufzubauen.

Schwimmunterricht: Allgemeinbildung.

In der 2. Klasse besuchen alle Kinder den Schwimmunterricht. Dazu werden die Kinder wöchentlich nach Feuerthalen ins Lehrschwimmbecken im Stumpenboden gefahren und dort von einer anerkannten Schwimmlehrerin unterrichtet.

Das Ziel des Unterrichts ist, dass alle Schülerinnen und Schüler der VSGDH schwimmen können. Der Schwimmunterricht ist obligatorischer Bestandteil des Unterrichts und findet an Stelle der dritten Turnstunde statt. Die Kinder werden mit einem Bus transportiert. Während der Fahrt und in der Garderobe werden die Schülerinnen und Schüler von einem Elternteil begleitet. Die Lehrpersonen unterrichten während des Schwimmunterrichts die andere Halbklasse.

Aufgabentreff: Eine Chance für alle.

An allen Standorten gibt es Aufgabentreffs. Ein- bis dreimal pro Woche können die Kinder im Schulgebäude unter Beaufsichtigung ihre Hausaufgaben erledigen. Die Anmeldeformulare werden jeweils am Anfang des Schuljahres verteilt. Der Aufgabentreff ist unentgeltlich.

Freiwilliger Schulsport: Hopp, schwitz!

Der freiwillige Schulsport versteht sich als Bindeglied zwischen dem obligatorischen Schulsport und dem freiwilligen Vereinssport. Er findet ausserhalb des obligatorischen Unterrichts statt. Das Ziel ist, möglichst viele Kinder und Jugendliche dadurch für den Vereinssport zu motivieren.

Der freiwillige Schulsport ist für die Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule zugänglich.

Der Freiwillige Schulsport VSGDH gilt als Unterricht. Das Betragens- und das Absenzenreglement sind gültig. Wer sich für einen freiwilligen Schulsport-Kurs angemeldet hat, ist zum Besuch dieses Kurses bis zu dessen Abschluss verpflichtet. Schülerinnen und Schüler, die durch schlechtes Betragen wiederholt den Kursbetrieb stören, können durch die Schulleitung von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.