Dokumente

File not found?

Falls Sie ein Dokument nicht finden, probieren Sie's übers Suchfeld.

Und wenn dann immer noch nicht, rufen Sie einfach schnell an: 052 646 06 60

Benützung von Schulanlagen.

Sie möchten eine unserer Schulanlage mieten? Dann sind Sie hier genau richtig.

Formular Gesuch Benützung Schulanlagen: Word-Formular  / PDF-Formular

Benützung der Schulanlagen, Gebühren (Reglement)

Benützung Turnhallen (Reglement)

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Monika Löpfe (Tel.: 052 646 06 53 / Mail: monika.loepfe@vsgdh.ch). Gerne dürfen Sie das Formular auch direkt an Frau Löpfe mailen.

Schularzt.

Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen besteht im Kanton Thurgau ein schulärztlicher Dienst. Der Untersuch durch den Schularzt im 2. Kindergarten, in der 4. Klasse und in der 8. Klasse findet zwischen März und Juni statt. Dabei wird der Gesundheitszustand des Kindes (Grösse, Gewicht, Seh- und Hörtest, Herz-Lungenbefund, Haltung) überprüft. Zudem kontrolliert der Schularzt die Impfausweise aller Schülerinnen und Schüler (falls vorhanden) und gibt individuelle Impfempfehlungen ab.

Der Schularzt führt weder ärztliche Behandlungen noch Impfungen durch. Auffällige oder kontrollbedürftige Befunde werden Ihnen schriftlich zuhanden Ihres Haus-/Kinderarztes mitgeteilt.

Die Eltern erhalten für ihre Kinder unser Schularzt-Couvert mit den Unterlagen für den Schularzt. Bitte bewahren Sie das Couvert gut auf, damit Sie es auch in der 9. Klasse Ihres Kindes noch zur Hand haben. Am besten fügen Sie dem Couvert auch den Impfausweis und das Gesundheitsbüchlein (falls vorhanden) bei. Falls Sie sich gegen das Impfen Ihres Kindes entschieden haben, muss kein Impfausweis beigelegt werden. Es wäre aber hilfreich für den Schularzt, wenn Sie dem Schularzt-Couvert eine kurze Notiz beifügen würden, damit er Bescheid weiss.

Im Schularzt-Couvert befinden sich alle nötigen Unterlagen für den Schularzt-Untersuch:

  • gelbe Untersuchungskarte
  • Impfausweis (wenn vorhanden)

Vor der Untersuchung werden die Eltern von der Klassenlehrperson aufgefordert, das Schularzt-Couvert abzugeben. Der Schularzt wird nach erfolgtem Untersuch die gelbe Untersuchungskarte ausfüllen und einen Befund-Zettel mit Empfehlungen für die Eltern mitgeben.

Schulzahnarzt.

In jedem Schuljahr werden bei allen Schülerinnen und Schülern der VSGDH Schulzahnarzt-Untersuchungen durchgeführt. Der Termin für Ihr Kind wird Ihnen von der Klassenlehrpersonen bekannt gegeben.

Die VSGDH ist verpflichtet, eine zahnärztliche Untersuchung pro Jahr für jedes Kind zu organisieren.

Grundsätzlich gilt jedes Kind als angemeldet für den Untersuch. Falls Ihr Kind von einem privaten Zahnarzt untersucht und behandelt wird, melden Sie es bitte bei der Klassenlehrperson vom Schulzahnarzt-Untersuch ab. Denken Sie daran, dass ein Untersuch beim Schulzahnarzt auch dann sinnvoll sein kann, wenn Ihr Kind eine Zahnspange trägt und regelmässig vom Kieferorthopäden untersucht wird. Nicht alle Kieferorthopäden kontrollieren die Zähne auf Karies, sondern lediglich auf den Sitz der Zahnspange.

Falls Sie Fragen zum Prozedere haben, wenden Sie sich ungeniert ans Sekretariat der VSGDH.

Die Zahnbüchlein sind beim Schulzahnarzt. Sie werden nach dem Untersuch den Eltern ausgehändigt, damit diese den Befund einsehen können. Das Zahnbüchlein geht danach unterschrieben zurück an den Schulzahnarzt.

Wie läuft der Untersuch ab? Hier finden Sie eine Beschreibung des Vorgehens in der Zahnarztpraxis: Link

Fahrplan Schlatt.

Fahrplan Postauto Schlatt (Link zu Seite der Politischen Gemeinde Schlatt TG)